Entlastungsbetrag § 45b SGB XI
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, die Ihnen zustehen – wir holen sie für Sie ab
Ab Pflegegrad 1 hat jede pflegebedürftige Person Anspruch auf 131 € monatlich für Unterstützung im Alltag. Nicht genutzt, verfällt das Geld.
Viele Familien in Göttingen lassen den Entlastungsbetrag Jahr für Jahr liegen, weil der Weg zur Pflegekasse zu umständlich scheint. Bei uns geht das ohne Antrag: Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
- Kein Antrag, keine Vorkasse
- Anerkannter Anbieter nach § 45a
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können
131 € – und das bekommen Sie dafür bei uns
Der Entlastungsbetrag ist für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gedacht. Genau das bieten wir – anerkannt nach § 45a SGB XI in Niedersachsen.
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Haushaltshilfe
Reinigung, Wäsche, Bad und Küche, Ordnung – regelmäßig durch eine feste Person. Mehr zur Haushaltshilfe
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Einkaufshilfe
Einkauf nach Liste oder begleitetes Einkaufen, Apotheke, Markt, Post. Mehr zur Einkaufshilfe
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Alltagsbegleitung
Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Gespräche, Behördengänge. Mehr zur Alltagsbegleitung
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Betreuung zu Hause
Stundenweise Betreuung, auch bei Demenz – damit Angehörige entlastet werden.
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Ansparen & nachholen
Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Jahres an und können bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres eingesetzt werden.
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Mehr ab Pflegegrad 2
Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistung für unsere Unterstützung umwandeln – wir rechnen das mit Ihnen durch.
Sie brauchen etwas, das hier nicht steht? Sprechen Sie uns einfach an – wir finden gemeinsam eine Lösung.
So einfach geht's
Vom Anspruch zur Hilfe – in vier Schritten ohne Papierkram
1. Anspruch prüfen: Sie haben einen Pflegegrad (1 bis 5) und leben zu Hause? Dann stehen Ihnen 131 € pro Monat zu – ohne weiteren Antrag bei der Pflegekasse.
2. Kennenlernen: Wir besprechen bei Ihnen zu Hause, welche Unterstützung Sie brauchen und wie viel davon der Betrag abdeckt.
3. Abtretungserklärung: Eine Unterschrift, mit der Sie uns erlauben, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Sie bekommen keine Rechnung und strecken nichts vor.
4. Wir kommen: Zu festen Terminen, mit fester Ansprechpartnerin – und Sie kümmern sich um nichts mehr.
Anspruch kostenlos prüfen lassen
So funktioniert's
In drei Schritten zur Unterstützung
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Anfrage stellen
Rufen Sie uns an, schreiben Sie per WhatsApp oder füllen Sie das Formular aus. Ein paar Sätze genügen.
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Kennenlernen & Angebot
Wir besprechen Ihren Bedarf, klären die Abrechnung mit der Pflegekasse und machen Ihnen ein transparentes, unverbindliches Angebot.
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Wir sind für Sie da
Zum vereinbarten Termin steht Ihre feste Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner vor der Tür.
Preise
Transparente Preise – ohne Überraschungen
Mit Pflegegrad zahlen Sie in der Regel nichts. Wir rechnen den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 € monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken und bekommen keine Rechnung.
Ohne Pflegegrad oder für Leistungen darüber hinaus machen wir Ihnen ein klares, schriftliches Angebot – kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Fragen zum Entlastungsbetrag
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich hoch: 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI).
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein. Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad. Die Kasse zahlt aber nur gegen Nachweis einer anerkannten Leistung – deshalb reichen wir die Leistungsnachweise für Sie ein. Sie unterschreiben lediglich einmal eine Abtretungserklärung.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Innerhalb eines Kalenderjahres sammeln sich nicht genutzte Monatsbeträge an. Was am Jahresende übrig ist, kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt es. Wer also noch Guthaben aus dem Vorjahr hat, sollte es bis Ende Juni einsetzen.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch für eine private Putzhilfe nutzen?
Nein. Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen von Anbietern, die nach Landesrecht anerkannt sind (§ 45a SGB XI). Eine privat bezahlte Putzhilfe oder ein Nachbar ohne Anerkennung wird nicht erstattet. Wir sind in Niedersachsen anerkannt.
Was ist, wenn 131 € nicht reichen?
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des Betrags für Pflegesachleistungen zusätzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden – das gilt aber nur für den Teil, den ein Pflegedienst nicht ausschöpft. Alles darüber hinaus bieten wir zu einem klaren, schriftlichen Preis an.
Wie lange dauert es, bis Sie anfangen können?
Meist innerhalb weniger Tage nach dem Kennenlerngespräch. Die Abrechnung mit der Kasse läuft im Hintergrund – Sie müssen nicht auf eine Bewilligung warten.
Gilt das auch bei privater Pflegeversicherung?
Ja. Privat Pflegeversicherte haben denselben Anspruch. Die Abwicklung läuft dann meist über Kostenerstattung: Sie reichen unsere Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Wir helfen Ihnen dabei.
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