Einkaufshilfe & Besorgungen
Einkaufshilfe in Göttingen – wir bringen den Einkauf bis in die Küche
Mit Pflegegrad in der Regel kostenfrei: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten über den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Der Wocheneinkauf, die Apotheke, der Markt am Samstag: Wir erledigen Ihre Einkäufe nach Ihrer Liste – oder wir begleiten Sie, tragen die Taschen und räumen alles ein. Sie entscheiden, was auf den Zettel kommt.
- Einkauf nach Ihrer Liste
- Wir tragen und räumen ein
- Abrechnung mit der Pflegekasse
So helfen wir beim Einkaufen
Einkaufen, wie es für Sie am besten passt
Manche möchten selbst mit in den Laden, andere geben uns lieber die Liste. Beides ist bei uns möglich.
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Einkauf nach Liste
Sie sagen uns, was Sie brauchen – wir kaufen ein, bringen alles zu Ihnen und räumen es auf Wunsch in Kühlschrank und Schrank.
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Begleitetes Einkaufen
Wir holen Sie ab, gehen gemeinsam durch den Supermarkt, tragen die Taschen und bringen Sie sicher zurück.
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Apotheke & Rezepte
Rezepte einlösen, Medikamente abholen, Drogerieartikel besorgen – auch regelmäßig.
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Wochenmarkt & Bäcker
Frisches vom Markt, Brot vom Bäcker Ihres Vertrauens, Fleisch vom Metzger – wir kaufen dort ein, wo Sie es gewohnt sind.
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Getränke & schwere Sachen
Wasserkisten, Waschmittel, Katzenstreu: alles, was zu schwer zum Tragen ist, bringen wir bis an die Tür.
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Post & Pakete
Pakete abholen und aufgeben, Briefe zur Post bringen, Retouren erledigen.
Sie brauchen etwas, das hier nicht steht? Sprechen Sie uns einfach an – wir finden gemeinsam eine Lösung.
Gut zu wissen
Ehrlich abgerechnet, sorgfältig ausgewählt
Sie bekommen von uns jeden Kassenbon und das Wechselgeld – auf den Cent genau. Das Geld für den Einkauf geben Sie uns vorher mit oder wir rechnen es hinterher ab, ganz wie Sie möchten.
Wir achten auf Haltbarkeitsdaten, Angebote und Ihre Marken. Wenn etwas nicht da ist, rufen wir kurz an, bevor wir etwas anderes nehmen.
Die Zeit für Einkauf und Fahrt rechnen wir über den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ohne Pflegegrad erhalten Sie ein klares Angebot pro Einkauf.
Einkaufshilfe anfragen
So funktioniert's
In drei Schritten zur Unterstützung
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Anfrage stellen
Rufen Sie uns an, schreiben Sie per WhatsApp oder füllen Sie das Formular aus. Ein paar Sätze genügen.
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Kennenlernen & Angebot
Wir besprechen Ihren Bedarf, klären die Abrechnung mit der Pflegekasse und machen Ihnen ein transparentes, unverbindliches Angebot.
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Wir sind für Sie da
Zum vereinbarten Termin steht Ihre feste Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner vor der Tür.
Preise
Transparente Preise – ohne Überraschungen
Mit Pflegegrad zahlen Sie in der Regel nichts. Wir rechnen den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 € monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken und bekommen keine Rechnung.
Ohne Pflegegrad oder für Leistungen darüber hinaus machen wir Ihnen ein klares, schriftliches Angebot – kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Fragen zur Einkaufshilfe
Wer bezahlt den Einkauf selbst?
Die Waren bezahlen Sie – wir legen das Geld entweder aus und rechnen mit Kassenbon ab, oder Sie geben uns vorher einen Betrag mit. Unsere Zeit für Einkauf und Fahrt übernimmt bei Pflegegrad die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag.
Kann ich auch nur einmal pro Woche einkaufen lassen?
Ja. Die meisten Kundinnen und Kunden nutzen einen festen Einkaufstag pro Woche. Auch alle zwei Wochen oder zusätzliche Einkäufe vor Feiertagen sind möglich.
Kaufen Sie auch im Laden meiner Wahl ein?
Ja. Sie sagen uns, wo Sie gewohnt sind einzukaufen – Supermarkt, Discounter, Wochenmarkt, Bioladen oder Bäcker. Wir halten uns an Ihre Liste und Ihre Marken.
Was ist, wenn ich lieber selbst mitkomme?
Sehr gern. Begleitetes Einkaufen ist für viele ein wichtiger Teil der Woche: raus aus der Wohnung, selbst aussuchen, unterwegs ein Gespräch. Wir fahren Sie hin, tragen die Taschen und bringen Sie zurück.
Übernimmt die Pflegekasse die Einkaufshilfe?
Ja, ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Wir sind nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnen direkt mit der Kasse ab – Sie müssen nichts beantragen und nichts vorstrecken.
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